Beide Kammern des Parlaments haben nun das Steuervereinfachungsgesetz verabschiedet. Die Bekanntgabe können Sie auf er offiziellen Seite der Bundesregierung lesen http://www.bundesregierung.de/nn_774/Content/DE/Artikel/2010/12/2010-12-09-steuervereinfachung.html
Laut Artikel 5 herrscht damit dann für alle, die seit dem 1. Juli unsignierte elektronische Rechnungen verschickt haben, Rechtssicherheit. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) beabsichtigt, zeitnah zur Verabschiedung des Steuervereinfachungsgesetzes ein BMF-Schreiben dazu zu veröffentlichen. Der Entwurf des Schreibens befindet sich gerade in der Abstimmung mit den Ländern.
In dem BFM-Schreiben soll u.a. unterstrichen werden, dass seit dem 1. Juli unsignierte verschickte elektronische Rechnungen von der Finanzverwaltung nicht beanstandet werden. Weiterlesen »
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